Verwaltungsrichter stimmen für Rostocker Vereine

Die beiden Rostocker Jugendbegegnungsstätten Peter-Weiss-Haus und Cafe Median dürfen nicht im Landesverfassungsschutzbericht 2011 genannt werden. Das hat das Greifswalder Oberverwaltungsgericht (OVG) am Nachmittag entschieden.

Die Greifswalder Richter bestätigten damit ein Urteil in erster Instanz am Verwaltungsgericht Schwerin im Januar 2013. Dagegen hatte das Innenministerium Beschwerde eingelegt, die vom OVG jetzt abgewiesen wurde.

Das Innenministerium hatte das Peter-Weiss-Haus, das Cafe Median und das Greifswalder Interkulturelle Wohnprojekt Ikuwo als Veranstaltungsorte angeblich linksextremistischer Veranstaltungen aufgeführt. Dagegen gingen die drei Projekte juristisch vor.

Rechtsanwalt Peter Stolle, der den Verein Awiro (Cafe Median) vertrat, sagte: „Der Verfassungsschutz hat versucht unverzichtbare Träger der Zivilgesellschaft und anerkannte Institutionen alternativer Jugendarbeit in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Dafür war er bereit die Grenzen dessen was rechtlich zulässig ist zu überschreiten.“ Diesem Argument folgten die Greifswalder Verfassungsrichter.

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