++ Sparpapier beschlossen +++ Rostock contra Gelsenkirchen ++

(11/10/2012) Die Rostocker Bürgerschaft hat das Haushaltssicherungskonzept mehrheitlich bestätigt. Das Sparpapier geht jetzt zur Prüfung an das Schweriner Innenministerium.

Strittigster Punkt war zuvor die Höhe der Gewinnabführung der städtischen Unternehmen, vor allem der Hafenentwicklungsgesellschaft. Das Haushaltssicherungskonzept ist notwendig, weil Rostock noch immer mit Altschulden und in Zukunft steigenden Sozialkosten zu kämpfen hat.

Volkstheater in Gefahr – Der Geschäftsführer des Volkstheaters schließt für das kommende Jahr eine teilweise Einstellung des Spielbetriebs aus Kostengründen nicht aus. Das erklärte er am Rande der gestrigen Bürgerschaftssitzung. Hintergrund ist der erhöhte Zuschussbedarf der Theater GmbH – zu den bisherigen 8 Millionen € aus der Stadtkasse besteht nach seiner Berechnung eine Lücke von über einer Million Euro. Anträge diese zusätzlichen Gelder in den Stadthaushalt einzustellen wurden von den Abgeordneten abgelehnt und vertagt.

Keine neuen Ferienwohnungen – Nach dem Willen der Stadt soll es künftig schwieriger werden Wohnraum in Warnemünde in Ferienwohnungen umzuwidmen. Auf der jüngsten Ortsbeiratssitzung wurden hierzu die Pläne der Verwaltung vorgelegt. Eine Änderung des B-Plans soll künftig die Nutzung von Wohnraum festschreiben. Die Stadt erhält somit die Kontrolle über den Verlust von Wohnraum zugunsten von Ferienwohnungen. Damit soll Warnemünde als lebendiger Wohnstandort gestärkt und einer Ausuferung der Nutzungsänderungen entgegenwirkt werden.

Streit zwischen Rostock und Gelsenkirchen – Am Freitag beginnt am Rostocker Landgericht der Prozess um einen möglicherweise rechtswidrigen Vertrag für einen Hotelkomplex am Strand von Warnemünde. Der Vertrag aus dem Jahr 1991 sei für Rostock finanziell ungünstig. Für zunächst jährlich 85 000 Euro, seit drei Jahren 100 000 Euro Pacht bewirtschaftet Gelsen Log, eine hundertprozentige Tochter von Gelsenkirchen, das heutige Best Western Hotel. Die Pacht liege damit bei 86 Cent je Quadratmeter und sei unverhältnismäßig niedrig. Nach damals geltendem Recht hätte die Kommunalaufsicht Mecklenburg Vorpommerns dem Vertrag zustimmen müssen – dies geschah jedoch nicht.

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