Terminal für Flüssigerdgas

Das derzeit in Lubmin entstehende Terminal für Flüssigerdgas, sei durch die Bundesnetzagentur von der Tarif- und Netzzugangsregulierung befreit worden.
Ohne Freistellung dürften Betreiber Tarife und Zugangsregeln für ihre Terminals nicht frei festlegen. Eine Freistellung sei möglich, wenn etwa der Wettbewerb bei der Gasversorgung und die Versorgungssicherheit verbessert würden, hieß es. Zudem sei so der wirtschaftliche Betrieb des Terminals abgesichert.

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