Der Linkspolitiker Steffen Bockhahn war eigentlich bereits im März von der Rostocker Bürgerschaft zum Sozialsenator ernannt worden. Eine ehemalige Mitbewerberin klagte – sie sah sich im Bewerbungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt. Daraufhin gab ihr das Verwaltungsgericht Schwerin Recht und untersagte Bockhahns Ernennung. Nach einem Widerspruch der Rostocker Bürgerschaft ging das Verfahren an die nächsthöhere Behörde nach Greifswald. Diese liess sich mit der Entscheidung ein knappes halbes Jahr Zeit.
Gegen das Urteil können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Jetzt liegt es an Rostocks Oberbürgermeister Methling, den Zeitpunkt für den formalen Akt der Ernennung festzulegen. Als Sozialsenator ist Steffen Bockhahn dann künftig zugleich auch stellvertretender Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock.