Keine Änderungen an der Satzung zur Hundesteuer

In Rostock profitieren nur Hundehalter von der Hundesteuerbefreiung, wenn ihre Tiere antrainierte Fähigkeiten zum Schutz oder der Hilfe von Personen haben sowie speziell zertifiziert sind. Das hat der zuständige Innensenator von Wryz Rekowski in einer Stellungnahme klargestellt.  Er lehnte damit zugleich einen Antrag der CDU-Fraktion sowie des Rostocker Bundes ab. Sie hatten gefordert, die Hundesteuerbefreiungen generell an den Besitz eines Schwerbehindertenausweises zu knüpfen.

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