Juristisches Schlußwort im Feuerwehrstreit

Die Durchsuchungen in zwei Wachen der Freiwilligen Wehren waren auch ohne richterliche Anordnung völlig in Ordnung. Zu diesem Ergebnis kam heute das Rostocker Landgericht.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung wie folgt: Erstens seien die Gerätehäuser in Groß Klein und Stadtmitte Eigentum der Hansestadt und die hatte die Razzien ja auch angeordnet. Und zweites sahen die Richter das Argument -Gefahr in Verzug- als begründet. Einen Rüffel gab es dennoch für die Beamten von LKA und Polizei: so sei eine richterliche Anodrnung der Razzia zwar nicht zwingend notwendig …   aber der deutlich bessere Weg gewesen.

Aufgrund der Razzien Mitte August hatten sich knapp 100 der 180 Rostocker Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren vom Dienst abgemeldet. Sie sahen sich unter Generalverdacht gestellt, Daten und Informationen an die Öffentlichkeit weiter gegeben zu haben.

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