Einladung Mitgliederversammlung Förderverein.LOHRO e.V.

Der foerderverein.LOHRO e.V. des freien Radio LOHRO 90.2 MHz zur Unterstützung lokalen Rundfunks in Rostock tagt alle 2 Jahre. Dieses Jahr finden die Neuwahlen am Donnerstag den 23. April um 19 Uhr statt. Neue Mitglieder sind auf der Versammlung gerne gesehen.

LOHRO Uhr 9 Uhr

Liebe Fördervereinsmitglieder,

wir, der derzeitige Vorstand des Fördervereins, laden Sie/Euch zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 23. April 2015 in den LOHRO Seminarraum in der Friedrichstr. 23 ein. Die Versammlung beginnt um 19:00 Uhr. Zur besseren Planbarkeit des Abends freuen wir uns über eine kurze Teilnahmebestätigung per E-Mail.

Vorläufige Tagesordnung
Begrüßung und Formalia
Rückblick auf die Arbeit des Vereins
Finanzberichte
Vorstandsneuwahlen
Neuwahl der Kassenprüfer
Satzungsänderung

  • 7 Nr. 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ihre ordnungsgemäße Ladung festgestellt wurde und mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit gilt als gegeben, bis das Gegenteil auf Antrag hin festgestellt wird. Die Mitgliederversammlung ist nicht beschlussfähig, wenn nicht mindestens 20 Mitglieder anwesend sind.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

Bei Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.

Vorschlag zur Ergänzung des §7 Nr. 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ihre ordnungsgemäße Ladung festgestellt wurde und mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit gilt als gegeben, bis das Gegenteil auf Antrag hin festgestellt wird. Die Mitgliederversammlung ist nicht beschlussfähig, wenn nicht mindestens 20 Mitglieder anwesend sind.

Auf jedes bei der Mitgliederversammlung anwesende Mitglied kann die Stimme höchstens eines abwesenden Mitglieds schriftlich übertragen werden.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

Bei Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.

Anträge zur Tagesordnung können bis zum 09. April 2015 eingereicht werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden über die Behandlung der ergänzend zur Tagesordnung gestellten Anträge.

Wir freuen uns außerdem über Vorschläge oder Anmeldungen potenzieller Vorstands-kandidaten. Schickt uns gerne dazu eine kurze E-Mail an foerderverein@lohro.de.

Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen!

Mit besten Grüßen, der Vorstand.

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