Vor und auf öffentlichen Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern wird es bunter.

Die Landesregierung beschloss auf ihrer Sitzung gestern eine neue Beflaggungsverordnung.
Damit werde das Hissen nicht hoheitlicher Flaggen, wie etwa der Regenbogenfahne möglich, ohne dass dafür weiterhin eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden müsse.

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