19.11.2020 11:01
Stallpflicht für Rostocker Geflügel
Gestern Nachmittag hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Aufstallungspflicht rund um den Rostocker Breitling angeordnet. Ab sofort muss Geflügel innerhalb eines 500 Meter breiten Ufergebiets in geschlossenen Ställen oder ähnlichen Schutzvorrichtungen untergebracht werden. Laut Stadtverwaltung zähle der Breitling als besonders gefährdetes Gebiet, in denen Rast- und Sammelplätze für Wildvögel bekannt sind. Seit Tagen sind in ganz MV etliche Betriebe von der Vogelgrippe betroffen.