Sandsturm-Prozess: Bis zum „bitteren Ende“

Der Prozess zur Aufarbeitung der Massenkarambolage auf der Autobahn A19 nahe Rostock im April 2011 findet kein schnelles Ende. Heute konnten sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung jedenfalls noch nicht auf eine Verfahrensabkürzung einigen.

In den Zeugenstand des Rostocker Amtsgerichts waren heute zwei Unfallbeteiligte geladen. Sie gaben an, dass die Sandwolke quasi aus dem Nichts über der Fahrbahn auftauchte. Damit untermauerten sie vorherige Zeugenaussagen. Ein für heute erwartetes Gutachten fiel dagegen erneut überraschend aus. Der Richter sprach von einem „Missverständnis“.

Die Staatsanwaltschaft Rostock wirft einer 53-jährigen Angeklagten aus Brandenburg vor, nicht rechtzeitig auf die Sandwolke reagiert zu haben. Sie geht davon aus, dass das Verkehrshindernis aus mehreren hundert Metern sichtbar gewesen sein muss.

Beim Massencrash vom 08.04.20111 auf der Autobahn A19 waren 80 Autos ineinander gerast – 8 Menschen kamen ums leben.

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