Rostocker Agentur für Arbeit informiert: Sonderregelung von Hartz 4 endet

Ab 1. September ist dann der Weiterbewilligungsantrag wieder nötig. Dies geht aus der neuesten Presseinformation der Agentur für Arbeit in Rostock hervor. Aufgrund der Coronakrise musste der Antrag in den vergangenen Monaten nicht gestellt werden. Für Bewilligungszeiträume bis zum 30. August wurden und werden auch noch die Leistungen automatisch weiter genehmigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..