Rostock „blitzt“ ab

Die Hansestadt Rostock darf Wohnbaupläne in den Gemeinden Rövershagen und Nienhagen nicht verbieten. So hat es das Oberverwaltungsgericht Greifswald entschieden. Nach Ansicht der Richter wird Rostock durch die Bauprojekte nicht wesentlich benachteiligt. Die Rostocker Stadtspitze sieht das anders, sie fordert eine finanzielle Mitbeteiligung der insgesamt 17 Umlandgemeinden. Die Begründung: viele Anwohner nutzen regelmäßig die Vorteile einer Großstadt – die Steuern dagegen fließen in die Gemeinde.

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