Regelungen zur Straßenmusik verschärft

In Rostock gilt ab sofort eine neue Regelung zur Straßenmusik. Sie trat mit der Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger in Kraft und gilt für die Innenstadtbereich entlang der Kröpeliner Straße, außerdem in Warnemünde für den Alten Strom, den Kirchplatz und die Promenade. In diesen Bereichen darf nur noch in den ersten 30 Minuten einer Stunde musiziert werden. Die Lautstärke ist zudem auf maximal 80 Dezibel begrenzt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum Jahresende.

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