Kultur vom 1. Juni an wieder hochgefahren

Vom 1. Juni sollen Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen landesweit wieder öffnen dürfen, ebenfalls Bibliotheken und Archive. Musik- und Jugendkunstschulen dürfen ebenfalls wieder Gruppenangebote anbieten. Veranstaltungen, wie etwa Open-Airs, sind nach einer Einzelfallgenehmigung grundsätzlich möglich. Ab 3. August sollen maximal 1000 Menschen bei Außenveranstaltungen mit Sitzplätzen zusammenkommen dürfen.

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