Kostenfreier Nahverkehr

Diesen können ab Dezember alle Schüler aus dem Landkreis Rostock in Anspruch nehmen, wenn sie in einem Nachbarkreis oder der Hansestadt zur Schule gehen. Das geht aus dem Beschluss des Kreistages zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung hervor. Zuvor galt die kostenfreie Schülerzeitfahrkarte nur bis zur Tarifzonengrenze des Landkreises Rostock.

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