21.03.2017 11:16
Kein Fall für die Staatsanwaltschaft
Der mögliche Einsatz eines minderjährigen V-Mannes durch die Rostocker Polizei ist vorest kein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte haben sich aus den Ermittlungen vom vergangenen November keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen Polizeibeamte ergeben. Der Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel hatte der Polizei vorgeworfen, sie habe 2003 einen damals 15-Jährigen gesetzeswidrig als V-Mann beschäftigt. Diestel vertritt den heute 29-Jährigen, er verlangte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Sein Mandant soll als Mitglied der PDS-Nachwuchsorganisation „solid“ außerdem im Umfeld des Protests gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 auch Linkspolitiker und die Gegnerszene ausgehorcht haben.