Die Fakultät hatte ein Verfahren zur Verleihung des Ehrendoktortitels an Whistleblower Edward Snowden eingeleitet. Das hatten Uni-Rektor Schareck und Bildungsminister Brodkorb im vergangenen Jahr beanstandet.
Die Philosophische Fakultät ist nun der Ansicht, dass das Verfahren nicht rechtswidrig gewesen sei und daher im Rahmen einer Rechtsaufsicht nicht hätte beanstandet werden dürfen.