Haftstrafe bestätigt

Das Urteil des Rostocker Landgerichts gegen einen ehemalige Betreiber des rechtsextremen Internetportals Thiazi ist rechtskräftig – er muss 3,5 Jahre in Haft. Eine Berufungsklage hatte der Bundesgerichtshof zuvor abgewiesen. 3 weitere Mitbetreiber des Portals stehen aktuell in einem zweiten Prozeess in Rostock vor Gericht. Ihnen wird u.a. Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

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