BGH entscheidet: Per Harald Lökkevik nicht mehr vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte dem norwegischen Unternehmer Lökkevik vorgeworfen, den Hotel-Komplex Hohe Düne Anfang der 2000er Jahre illegal in zwei Unternehmen aufgeteilt zu haben. So seien 13 Millionen Euro zu viel geflossen. Zuvor hatten die Landgerichte Rostock und Schwerin Lökkevik von den Vorwürfen freigesprochen, doch nach wiederholter Klage hat der Bundesgerichtshof die Freisprüche von den Vorwürfen gestern aufgehoben und den Fall wieder an das Landgericht Schwerin zurückverwiesen

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