Beschwerde der Städte Rostock und Schwerin vor Landesverfassungsgericht gescheitert

Die Städte Rostock und Schwerin sind mit ihrer Beschwerde beim Landesverfassungsgericht gescheitert. Sie sehen sich durch ein Bundesgesetz mit gewachsenen Aufgaben bei der Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert, ohne vom Land die entsprechenden Mittel zu erhalten, so der Vorwurf. Das verletzt aus ihrer Sicht eine Regelung der Landesverfassung, diese gelte in diesem Fall aber nicht, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts vom Donnerstag.

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