Alarmierender Verstoß

Rund 10% der Gastronomiebetriebe in Mecklemburg Vorpommern zahlen nicht den gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Das ergab eine Untersuchung von 206 Betrieben durch den Zoll. Gegen 21 dieser Betriebe wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie die Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten heute Mitteilte. Jörg Drahms, Geschäftsführer der Gewerkschaft nannte die zahlen „alarmierend“ da gerade Abreitnehmer im Gastronomiegewerbe bei der Einführung des Gesetzes 2015 profitieren sollten.

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