Verschärfte Corona-Regelungen auch für Rostock

Zu den neuen Regelungen zählt auch eine begrenzte Testpflicht – sie gilt für alle medizinischen und körpernahen Dienstleistungen, inklusive Friseur, sowie für das Shopping. Die Regelungen sollen in der Hansestadt Rostock vom 10. April an gelten. Neu eingeführt wird dann auch eine Maskenpflicht für Mitfahrer im Auto, wenn sie nicht zum Haushalt des Fahrers zählen.

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