Rostocker OB verkündet Sonntagsöffnung

Die Versorgung der Rostocker hat oberste Priorität. Dafür hat Oberbürgermeister Madsen am Donnerstag angeordnet das Ladenöffnungsverbot an Sonntagen vorübergehend außer Kraft zu setzen. Die Sonderregelung gilt bis 19. April und für Lebensmittelläden, Getränke- und Wochenmärkte, Presseshops, Drogerien, Sanitätshäuser, Apothelken sowie Bau- und Tierbedarfsmärkte. Die Ladenöffnung gilt auch für die anstehenden Osterfeiertage.

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