Rostocker Alltag kommt zum „Stillstand“

In Rostock dürfen Geschäfte des Einzelhandels von heute 6 Uhr nicht mehr öffnen. Eine entsprechende Sonderreglung hat die Schweriner Landesregierung gestern auf den Weg gebracht. Für Restaurants gilt eine feste Schließzeit ab 18 Uhr. Außerdem sind die Gastronomen angehalten Tische mindestens zwei Meter auseinanderzustellen. Bereits gestern hat die Stadtverwaltung öffentliche Spielplatzanlagen abgesperrt. Rostocker Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe dürfen ihren Betrieb vorerst fortsetzen.

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