Urteil gegen Ex-AWO-Manager ist rechtskräftig

Der erste Rechtsstreit um Bereicherung beim Müritz-Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt ist beendet. Das Urteil gegen den früheren Geschäftsführer Peter Olijnyk ist nun rechtskräftig. Dieser hat nach dem verlorenen Prozess im März dieses Jahres am Oberlandesgericht Rostock kein Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof mehr eingelegt. Das Urteil sei damit rechtskräftig und könnte vollstreckt werden, teilte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg mit. Demnach muss der Ex-Manager rund 390.000 Euro Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber zahlen. Das Geld hatte er von 2004 bis 2016 unrechtmäßig bezogen.

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