Die Befürworter des Vier-Sparten-Volkstheaters Rostock haben Grund zu hoffen. Beim Beschluss am vergangenen Mittwoch ist laut Sybille Bachmann vom Rostocker Bund der Deutschen Presse-Agentur gegen geltendes Recht verstoßen worden. Ihrer Ansicht nach ist die Geschäftsordnung der Bürgerschaft nicht eingehalten worden, weil es keine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Folgen gebe. Die Vier Sparten Befürworter erhoffen sich jetzt eine Revidierung der getroffenen Entscheidung.
03.03.2015 11:15
Hoffnung für Volkstheater
Der Beschluss durch die Bürgerschaft bedeutet harte Einschnitte für das Theater und seine Belegschaft. Doch das muss nicht sein, denn die Entscheidung könnte rückgängig gemacht werden.