Eine entsprechende Vereinbarung haben der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Bildungsministerium getroffen. Demnach sollen Schüler_Innen an Grund- und Förderschulen durch die dort verbeamteten Lehrkräfte betreut werden.
An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, sofern dies erforderlich ist. Auf weiterführende Schulen wird der Notdienstplan nicht angewandt. Die Vereinbarung gilt für den März 2015.
Die Lehrer_Innen in MV streiken unter Anderem für 5,5% mehr Lohn und eine verbindliche Übernahmeregelung.