Schon seit Jahren wird von Politikern und Schulelternrat eine Änderung des Schulgesetztes gefordert, damit, so wie in kreisfreien Städten auch, die Schülerbeförderung vom Land getragen wird. Eine Erstattung der Kosten für den Schulweg kann laut Gesetzt aber nur dann erfolgen, wenn eine Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule besteht. Nun wurde vom Amt für Schule und Sport der Einzugsbereich Hansestadt Rostock festgelegt, damit Eltern auch weiterhin die freie Wahl haben auf welche Schule ihr Kind gehen soll.