Mehr dazu von Gemeindewahlleiter Robert Stach:
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person sein. Die Berufung in ein Wahlehrenamt erfolgt etwa Mitte April. In Würdigung des Ehrenamtes erhalten Wahlvorsteherinnen oder Wahlvorsteher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.
03.04.2014 16:30
Ehrenamt gefordert
Für die kommenden Wahlen am 25. Mai werden noch engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.