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Spendenkonto des Fördervereins

foerderverein.LOHRO e.V.
Kreditinstitut: OstseeSparkasse Rostock
IBAN: DE88 1305 0000 0200 016 261
BIC: NOLADE21ROS

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    foerderverein.LOHRO e.V. / Kreditinstitut OstseeSparkasse Rostock / IBAN: DE88130500000200016261 / BIC: NOLADE21ROS

    Ich ermächtige den foerderverein.LOHRO e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom foerderverein.LOHRO e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Spendenquittung

    NEU: Für Zuwendungen bis zu 200 Euro im Jahr genügt dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung des Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, als Beilage einer Steuererklärung. Gesonderte Zuwendungsbestätigungen stellt der Vorstand gern auf Anfrage aus.

    Falls Du eine Spendenquittung haben willst, gib uns bitte deine E-Mail Adresse oder deine Anschrift.

    E-Mail:


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    SEPA-Lastschriftmandat
    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE34ZZZ00001126788
    Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt

    Datenschutz:

    Die angegebenen Formulardaten werden verschlüsselt übertragen und nur zweckgebunden zur Spendenabwicklung durch den foerderverein.LOHRO e.V. genutzt. Weitere Informationen und Rechte zum Schutz personengebundener Daten sind aus der Datenschutzerklärung unter www.lohro.de/datenschutz zu entnehmen.

    Hinterlassen Sie bleibende Spuren – Ihr Nachlass für die Unterstützung lokaler Kultur

    Das Nachdenken über das eigene Testament ist für viele Menschen, besonders wenn nahestehende Verwandte fehlen, ein schwieriger Schritt. Was also tun, wenn Sie vor der Entscheidung über Ihren Nachlass stehen und Sie den Wunsch haben, über Ihr Leben hinaus etwas Gutes zu unterstützen? Mit Ihrem Testament können Sie unser gemeinsames Engagement für die Existenz von Radio LOHRO als freies und nicht kommerzielles Mitmachradio in der Zukunft stärken, denn auch Radio LOHRO ist nicht nur auf zahlreiche ehrenamtliche Mitmacherinnen und Mitmacher angewiesen, sondern muss perspektivisch alternative finanzielle Ressourcen für den eigenen Fortbestand mobilisieren.

    Wie bestimme ich die Art der Zuwendung meines Nachlasses?
    Ein Weg ist ein Schenkungsversprechen zu Lebzeiten, welches dann im Nachlass eingelöst wird. Dieses muss notariell beurkundet werden und kann genau wie eine Spende steuerlich geltend gemacht werden.

    Eine weitere ideale Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen wie Radio LOHRO im Testament zu bedenken, ist nicht die Erbschaft, sondern das Vermächtnis. Dabei wenden Sie uns einen bestimmten Teil, z.B. einen Geldbetrag, zu. Wichtig ist, dies im Testament eindeutig zu formulieren. Nur dann sind die Erben verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Vermächtnisse wirken nachhaltig und als gemeinnützige Organisation fallen für uns keine Erbschaftsteuern an. Dazu formulieren Sie im Testament, wie und wofür Ihr Nachlass verwendet werden darf. Ihre Widmung darf also gern thematischen oder anderen Bezug haben.