Bürgerentscheid zum Traditionsschiff ist zulässig

So entschied nun das Innenministerium.

Wie Oberbürgermeister Roland Methling mitteilte, seien die Zulassungsvoraussetzungen des Bürgerentscheids zur Verlegung des Traditionsschiffes erfüllt, ebenso wurden die Bedenken zum unterbreiteten Kostendeckungsvorschlag ausgeräumt. Das Innenministerium bestätigte außerdem, dass der von der Bürgerschaft  2011 gefasste Beschluss zum Standort des Traditionsschiffes im IGA-Park, keinen Grund für die Rostocker Bürgerschaft darstellt, dass Bürgerbegehren abzulehnen.

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