Laut Vorstand Rainer Friedrich, zuständig für Prävention und Stadionmanagement, sei das Strafmaß nicht verhältnismäßig. Das DFB-Sportgericht hatte den einstigen Erstligisten am Donnerstag vergangener Woche wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwölf Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro verurteilt. Zudem droht Hansa nach Angaben des DFB ein Heimspiel der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit. Es wird nun eine erneute mündliche Verhandlung angesetzt – diesmal in der nächsten Instanz beim Bundesgericht des DFB.
23.04.2014 14:07
Hansa legt Berufung ein
Der Fußball Drittligist FC Hansa Rostock hat gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts fristgemäß Berufung eingelegt.