Der von der Bürgerschaft mehrheitlich gewählte Steffen Bockhahn (Die Linke) darf das Amt nicht antreten, weil das Verwaltungsgericht Schwerin der Auffassung ist, eine Mitbewerberin sei benachteiligt worden. Außerdem verfüge Bockhahn nicht über genug Vorerfahrung. Diese Ansicht teilt auch das Rechtsamt der Rostocker Verwaltung.
Die Linkspartei sieht in dem Urteil eine Zäsur zur bisherigen Besetzungspraxis und fürchtet weit reichende Konsequenzen für die kommunale Selbstverwaltung in M-V. Außerdem habe das Schweriner Innenministerium die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde von Bockhahn bestätigt, heißt es in einem Beschlussantrag.
Die Linke will auf der heutigen Aussprache eine politische Mehrheit für eine Beschwerde durch Oberbürgermeister Roland Methling erreichen. Der ist aber bislang dagegen. Die Beschwerde müsste bis Donnerstag vorliegen, entschieden würde vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald.